AGB

1 / Allgemeines

 Die nachstehend aufgeführten Geschäftsbedingungen der Millennium Couplings Germany GmbH (Verkäufer) gelten für alle Kaufverträge vorbehaltlich einer ausdrücklichen und formellen Zustimmung des Verkäufers.
Erteilte Aufträge gelten als Zustimmung zu den nachstehend genannten Verkaufsbedingungen, die auch dann Gültigkeit haben, wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, die auf dessen Bestellschein vermerkt sind, diesen widersprechen Die Tatsache, dass der Verkäufer, nicht ausdrücklich von seinem Recht Gebrauch macht, bedeutet nicht, dass er zu einem späteren Zeitpunkt diese Bedingungen geltend machen kann.

2 / Bestellungen

Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Erteilte Aufträge können nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers geändert oder storniert werden. Eine Auftragsänderung oder Stornierung bedarf der schriftlichen Form durch Einschreiben mit Rückschein vor Warenauslieferung
oder Bereitstellung der Leistung.
Wenn der Verkäufer der Auftragsstornierung zustimmt, ist dieser berechtigt, eine Ausgleichzahlung, entsprechend dem entstandenen Verlust in Rechnung zu stellen.
Die Auftragsausführung gilt mit einer bestellten Menge von +/-5% als abgeschlossen und kann je nach Lieferverfügbarkeit des Verkäufers reduziert oder storniert werden.
 
3 / Preise

Preise für Material in der Produktion oder im Lager des Verkäufers sind Nettopreise, zzgl. Transport und Einwegverpackung. Rechnungspreise basieren auf dem am Liefertag gültigen Listenpreis. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Preise ohne Vorankündigung zu ändern.
 
4 / Lieferung – Gewährleistung

Wenn nicht anders vereinbart, ist der Leistungsort für die Lieferung die Produktionsstätte oder das Lager des Verkäufers.
Die Lieferung erfolgt durch Bestätigung der Warenverfügbarkeit und direkte Übergabe an den Käufer, oder durch Übergabe der Ware in den Räumlichkeiten des Verkäufers an den Spediteur/Verfrachter der vom Verkäufer oder Käufer beauftragt wird.
Wenn nicht anders von beiden Parteien schriftlich vereinbart, gelten die derzeit gültigen Incoterms 2000 der Industrie- und Handelskammer für die Übernahme der Transportrisiken.
Angaben der Lieferzeiten dienen lediglich der Kenntnisnahme. Lieferverzögerungen berechtigen den Käufer nicht, Schadensersatz zu fordern, die Warenannahme zu verweigern oder den laufenden Auftrag zu stornieren. Unbeschadet der Maßnahmen, die gegenüber dem Spediteur zu ergreifen sind, ist jegliche Reklamation in Bezug auf die Liefermenge, Ausführung, Qualität oder andere Gründe dem Verkäufer durch Einschreiben mit Rückschein innerhalb einer Woche ausgehend vom Datum der Anlieferung beim
Käufer mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als akzeptiert.
Der Käufer ist berechtigt, selbst Maßnahmen gegen den Spediteur zu ergreifen. Der Spediteur ist innerhalb von drei (3) Tagen nach Erhalt der Ware durch schriftlichen Vermerk auf dem Transportdokument und per Einschreiben mit Rückschein davon in Kenntnis zu setzen. Der Käufer informiert den Verkäufer über diesen Sachverhalt durch Zusendung einer Kopie des Einschreibens.
Der Käufer ist verpflichtet, aufgetretene Mängel und Fehler zu begründen. Er stellt dem Verkäufer alle Mittel zur Verfügung, die zur Überprüfung und Behebung dieser Fehler und/oder Mängel erforderlich sind.
Im Fall einer anerkannten Reklamation, beschränkt sich die Haftung des Verkäufers lediglich auf das Auswechseln der defekten Teile, eine Schadensersatzzahlung
wird nicht geleistet.

Der Verkäufer wird von seiner Lieferverpflichtung entbunden, wenn der Käufer die Zahlungsbedingungen nicht einhält, d. h. insbesondere:
- Keine der Rechnungen oder Zuschläge werden zum fälligen Datum beglichen.
- Das Fälligkeitsdatum für eine Voraus- oder Anzahlung wird nicht eingehalten.
- Verzögerte Lieferung, die durch den Käufer selbst veranlasst wird
- Veränderung der ursprünglichen Auftragsbedingungen
- Wenn für die Auftragsausführung weitere Ergänzungen oder technische Abstimmungen erforderlich werden, und über die
   der Käufer den
- Verkäufer nicht in angemessener Zeit in Kenntnis gesetzt hat.
- Höhere Gewalt.

Der Verkäufer garantiert, dass die von ihm gelieferten Produkte für den vom Käufer genannten Verwendungszweck geeignet sind. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung dafür, dass seine Produkte in Bereichen angewendet werden können, die ihm der Käufer nicht genannt hat. Der Verkäufer haftet nicht für die Verwendung seiner Produkte im Zusammenhang mit Fremdprodukten, d.h. wenn diese nicht vom Verkäufer geliefert wurden.

5 / Warenrückgabe

Jegliche Warenrückgabe bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Bei Rückgabe ohne eine solche Zustimmung kann keine Gutschrift erteilt werden. Wenn nicht anders vereinbart, gehen Frachtkosten und Risiken für eine Warenrückgabe zwecks Überprüfung und/oder Reparatur sowie die Rücksendung an den Käufer zu Lasten des Käufers.
Jede Warenrückgabe zur Überprüfung berechtigt den Verkäufer, Materialproben zu Untersuchungs- und Analysezwecken zu entnehmen. Im Fall einer akzeptierten Warenrückgabe, erstellt der Verkäufer eine Gutschrift zu Gunsten des Käufers.


6 / Rechnungsstellung -Begleichung

Wenn nicht anders zwischen den Parteien vereinbart, werden Lieferungen mit dreißig Tagen zum Monatsende in Rechnung gestellt und sind netto ohne Abzug per Banküberweisung zu begleichen.
Die Rechnung beinhaltet das Fälligkeitsdatum: Zahlungen erfolgen auf das Konto des Verkäufers. Bei Zahlungsverzug, gemäß der vertraglich genannten Fälligkeit, fallen Verzugszinsen für den offenstehenden Betrag an, entsprechend dem französischen Gesetz, die das dreifache des Basissatzes betragen, oder in anderen Fällen gemäß dem jeweilig geltenden nationalen Gesetz, wodurch die Einklagbarkeit der ausstehenden Forderung nicht beeinträchtigt wird.
Bei Erstaufträgen, nach Eröffnung eines Kundenkontos, ist die Rechnung vor Versand zu begleichen.  

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, eine Mindestvorauszahlung von 30% des gesamten Auftragswertes zu fordern.  Die Zahlungsfälligkeiten können grundsätzlich nicht auf ein späteres Datum verlegt werden und sind in einem solchen Fall Gegenstand einer Klage. Der Verkäufer ist berechtigt, die Bedingungen der Auftragsdurchführung, auch bei bereits laufender Auftragsabwicklung, sowie Zahlungsbedingungen einer erneuten Überprüfung zu unterziehen, wenn sich die wirtschaftliche und finanzielle Situation des Käufers erheblich verändert.

Zahlungsverzug:
Bei Nichteinhaltung der Fälligkeit, behält sich der Verkäufer das Recht vor, alle noch nicht fälligen Rechnungen einschließlich Wechsel einzufordern.

Aussetzungs- und Rücktrittsklausel:
Gerät der Käufer mit seiner Fälligkeiten in Verzug, behält sich der Verkäufer das Recht vor, alle noch offenstehenden Aufträge auszusetzen oder zu kündigen. Bereits geleistete Teilzahlungen werden nicht erstattet.

7 / Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält das Eigentumsrecht an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Bei Nichteinhaltung einer Fälligkeit, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zurückzufordern. Der Käufer wird darüber vom Verkäufer per Einschreiben mit Rückschein in Kenntnis gesetzt.
Ungeachtet dieser Bestimmungen, übernimmt der Käufer nach Anlieferung sämtliche aus den Waren resultierenden Risiken. Der Käufer trägt die Versicherungskosten zur Deckung solcher Risiken und erbringt auf Verlangen des Verkäufers den entsprechenden Nachweis.
Der Verkäufer stellt sicher, dass eine Identifizierung der Produkte jederzeit möglich ist.
Noch nicht beglichene Produkte werden getrennt gelagert.
Der Käufer betreibt den Weiterverkauf der Produkte im ordentlichen Geschäftsgang und benachrichtigt den Verkäufer umgehend über getätigte Verkäufe, Namen und Adressen der Abnehmer, so dass der Verkäufer gegebenenfalls Rechtsansprüche gegenüber einer dritten Partei geltend machen kann.
Im Fall eines Sanierungs-, Insolvenzverfahrens oder Konkurs wird die Befugnis zum Weiterverkauf automatisch entzogen.

8 / Haftung

Sichtbare Mängel oder Abweichungen, die Gegenstand einer Überprüfung sind, müssen innerhalb von 24 Stunden nach Empfang der Ware per Einschreiben mit Rückschein angezeigt werden. Die Reklamation muss exakte Angaben über Art und Umfangs des Mangels enthalten. Auf die gleiche Art und Weise, innerhalb der gesetzlichen Frist, handelt der Käufer im Fall einer Reklamation gegenüber dem Spediteur.
Der Verkäufer übernimmt die Haftung bis zu einem Höchstwert, der dem Gesamtwert der verkauften Ware entspricht. Der Verkäufer haftet für alle direkten Kosten, die dem Käufer infolge mangelhafter Produktlieferungen des Verkäufers entstehen.
Der Verkäufer lehnt jegliche Haftung für direkte oder indirekte Nachteile ab, die u. a. entstanden sein könnten aus: Umsatzeinbußen, Kundenrückgang, Geschäftsverlusten oder anderen Gründen.
Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden infolge unsachgemäßer Nutzung seiner Produkte. Die vom Verkäufer vorgegebenen Bedingungen gelten für Lagerung, Handhabung Montage Nutzungsbedingungen und Wartung und müssen vom Käufer befolgt werden, der seinerseits gehalten ist, Anwender der Produkte über diese Bedingungen in Kenntnis zu setzen.

9 / Industrielles und kommerzielles Eigentum

Mit Ausnahme der Standardprodukte, hat der Käufer dafür Sorge zu tragen, dass das Produkt nicht das geistige Eigentumsrecht einer dritten Partei verletzt. Im Fall eines solchen Verstoßes sind sowohl der Verkäufer als auch der Käufer berechtigt die Produktion dieses Produktes einzustellen, ohne dass eine der beiden Parteien rechtliche Schritte gegeneinander einleiten können.
Der Käufer erwirbt keine Ansprüche auf das industrielle, geistige und kommerzielle Eigentum des Verkäufers, dies gilt insbesondere für Kataloge,
Preislisten, Werbeliteratur oder technische Datenblätter. Sie sind das alleinige Eigentum des Verkäufers.
Der Käufer nutzt sie ausschließlich zu persönlichen Zwecken oder zum Verkauf der Produkte des Verkäufers.
Wenn nicht ausdrücklich anders mit dem Verkäufer vereinbart, bietet der Käufer die Produkte ausschließlich unter dem Namen, der Referenz, der Verpackung oder Aufmachung des Verkäufers an.
Wenn nicht anders vereinbart, sind Produktionswerkzeuge, Formen und Bildmaterial Eigentum des Verkäufers, da diese nach eigenen Spezifikationen erstellt wurden, selbst wenn der Kunde sich an deren Erstellungskosten beteiligt hat. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Werkzeuge, Formen und Bildmaterial nicht mehr zu lagern, wenn deren letzte Verwendung drei Jahre zurückliegt.

10 / Höhere Gewalt

Umstände von höherer Gewalt entbinden den Verkäufer von seiner vertraglichen Verpflichtung.
Umstände von höherer Gewalt sind Ereignisse, die unabhängig vom Willen des Verkäufers sind und einen normalen Ablauf bei der Produktion
und/oder Auslieferung der Waren verhindern.
Falls ein Umstand von höherer Gewalt den Verkäufer daran hindert, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten, sind die vertraglich festgelegten Fristen zu verlängern, d.h. entsprechend dem Zeitverlust, der aus dem Umstand von höherer Gewalt resultiert.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Schadensersatz oder Ansprüche gegen den Verkäufer geltend zu machen, wenn die Ursache einer solchen Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

11 / Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort jeglichen Rechtsstreits zwischen Verkäufer und Käufer ist das am Geschäftssitz des Verkäufers ansässige Handelsgericht, gleiches gilt für Regressklagen oder Streitverkündung.
Für die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien gilt das Deutsche Recht.


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